Wir kooperieren mit Bildungseinrichtungen, die qualifizierten Musikunterricht anbieten wollen. Ohne großen Aufwand lässt sich der Musikunterricht in einem für die Schüler gewohnten Umfeld realisieren. Von diesem Angebot profitiert nicht nur jeder einzelne Schüler, sondern insbesondere auch die jeweilige Bildungseinrichtung, die mit einem erstklassigen musikalischen Angebot bei Eltern und Schülern punkten kann.
Seit 2019 kooperiert die Kronberger Musikwerkstatt mit der Gemeinnützigen Montessori Kronberg. Wir bieten dort Klavier-, Violoncello- und
Gesangsunterricht, sowie für Vorschlukinder den „Klaviergarten“ an.
Weitere Details auf der Seite der Montessori Kronberg
Seit 2020 kooperiert die Kronberger Musikwerkstatt mit animaton, der musiktherapeutischen Praxis von
Monika Schuster. Monika Schuster unterrichtet in der Kronberger Musikwerkstatt das Fach Musiktherapie.
Dozentin für Musiktherapie:
Animaton, die eigene musiktherapeutische Praxis von Monika Schuster
Sie möchten in Ihrer Einrichtung künftig Musikunterricht anbieten? Wir entwickeln für Sie ein maßgeschneidertes und praktikables Unterrichtskonzept.
Interessiert? Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Kronberger Musikwerkstatt UG (haftungsbeschränkt)
Sylke Schulte-Beckhausen
Hartmuthstraße 1a
61476 Kronberg im Taunus
0179 - 53 95 737
ssb(at)kronberger-musikwerkstatt.de
www.kronberger-musikwerkstatt.com
Kronberger Musikwerkstatt
IBAN: DE 88 5125 0000 0055 0132 68
Taunus Sparkasse Kronberg
BIC: HELADEF1TSK
Die Kronberger Musikwerkstatt ist Mitgliedsschule im "bdfm e.V.“
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit unserer Texte verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website für ein allgemeingültiges Verständnis die männliche Form (generisches Maskulinum). Entsprechende Begriffe meinen ausdrücklich im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts und hat ausschließlich nur redaktionelle Gründe. Sie beinhaltet keine Wertung, d. h. sie ist keinesfalls dem Ausdruck nach als Geschlechterdiskriminierung oder als eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes misszuverstehen.